Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI  

Ein Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird in der Regel von einem Pflegedienst ausgestellt. Dieser Nachweis dient dazu, den regelmäßigen Beratungsbedarf im Rahmen der häuslichen Pflege gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI nachzuweisen.

Um einen solchen Nachweis zu erhalten, können Sie Kontakt zu einem Pflegedienst aufnehmen und einen Termin für einen Beratungsbesuch vereinbaren. Während des Besuchs wird ein Mitarbeiter des Pflegedienstes Ihre individuelle Pflegesituation einschätzen und gemeinsam mit Ihnen den Beratungsbedarf ermitteln. Die genauen Anforderungen an den Beratungsbesuch können je nach Bundesland variieren.

Nach dem Beratungsbesuch wird Ihnen der Pflegedienst einen Nachweis ausstellen, der bescheinigt, dass ein Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI stattgefunden hat. Dieser Nachweis kann beispielsweise eine schriftliche Bescheinigung oder ein Formular sein, das von der Pflegekasse anerkannt wird.

Es ist wichtig, den Nachweis über den Beratungsbesuch aufzubewahren, da die Pflegekasse diesen gegebenenfalls anfordern kann, um die Leistungen der häuslichen Pflege zu gewähren oder fortzusetzen.


  • Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin, indem Sie das untenstehende Formular ausfüllen oder uns telefonisch kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und einen Beratungstermin zu vereinbaren.